Haushaltsrede 2026

Taschenrechner mit Bargeld
© Bru-no, Pixabay

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Erster Beigeordneter,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor allem aber: liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt,

die Beratung und Verabschiedung des Haushalts ist die zentrale Aufgabe des Gemeinderats, nicht umsonst wird von seiner Königsdisziplin gesprochen.

Wir entscheiden, welche Schwerpunkte gesetzt werden, wie wir mit den immer knapper werdenden Ressourcen umgehen und ob unsere Stadt in den kommenden Jahren handlungsfähig bleibt.

Dieser Haushalt ist keiner, der Jubelstürme hervorrufen wird. Zu deutlich sind die finanziellen Einschnitte, die erkennen lassen, dass es zunehmend schwerer wird, in irgendetwas zu investieren, das über die absolut notwendigen Pflichtaufgaben hinausgeht.

Es nützt aber nichts, mit dem Finger auf die da oben zu zeigen, d.h. auf die Landes- und Bundesregierung sowie die EU, die – angeblich oder tatsächlich – mit immer neuen Vorgaben das Arbeiten und Wirtschaften erschweren, ohne dass sie selbst für eine hinreichende Finanzierung sorgen. Wenn aber das Schimpfen und Meckern nichts nützt, dann müssen wir uns hier, d.h. vor Ort, die Frage stellen, ob alle Angebote, insbesondere die freiwilligen Leistungen, die Strukturen und Standards dauerhaft finanzierbar sind, woraus sich die weitere Frage ergibt: ob sie angeboten werden können.

Ich habe das, was folgt, in verschiedene Themenblöcke eingeteilt. Der erste lautet:

Wohnungsnot und Wohnungsleerstand

Wohnraum, oder sollte ich präziser sagen: bezahlbarer Wohnraum?, fehlt nicht erst seit gestern. Seit einem Vierteljahrhundert bemühen sich Bundes- und Landesregierungen jeder politischen Couleur, die Wohnraumkrise zu lösen. Passiert ist wenig: Wohnraum fehlt weiterhin in großem Umfang, und die Mieten steigen weiterhin stark an. Auch Wohnungseigentum ist kaum mehr erschwinglich.

Die Zahl der Wohnungslosen, also der Menschen ohne eigene gemietete oder im Eigentum befindliche Wohnung, hat in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht: Es sind jetzt mehr als eine Million Menschen, davon mehr als eine Viertelmillion Kinder und Jugendliche.

Angemessen wohnen zu können ist ein Menschenrecht, Wohnungsnot eines der gravierendsten Sozialprobleme der deutschen Gegenwart, bis tief hinein in die Mittelschicht. Wenn weiterhin das notwendige Verständnis für diese Situation fehlt, ja mehr noch, wenn sie auch künftig mit unterkomplexen oder gar populistischen Behauptungen abgetan wird, dann ist das ein gefährliches Spiel mit dem Feuer, das der Politik irgendwann in einer Art und Weise entgleiten wird, wie wir es uns derzeit nicht vorstellen können.

Ich hatte es eingangs schon gesagt: Es nützt nichts, auf „die da oben“ zu schimpfen oder gar zu warten, bis diese unsere Probleme vor Ort lösen. Was also ist zu tun?

Der Bürgermeister kann gar nicht genug dafür gelobt werden, dass er die Idee einer eigenen, einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft aufgegriffen und auf den Weg gebracht hat, und ich bin sehr zuversichtlich, dass dies ein gelungenes Projekt werden wird.

Aber reicht das aus? Die Antwort lautet – Sie ahnen es – : Nein. Der Wohnungsnot auf der einen Seite steht ein mitunter nicht nachvollziehbarer Wohnungsleerstand auf der anderen gegenüber. Artikel 14 Absatz 2 unseres Grundgesetzes lautet: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Blaustein braucht ein professionelles Leerstandsmanagement. Die Stadt Augsburg hat dafür eigens eine Stelle geschaffen. Dort wird der Kontakt zu den Eigentümern gesucht, um ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Immobilie wieder vermietet werden kann und es werden potentielle Mieterinnen und Mieter vermittelt. Freiwilligkeit und Überzeugung rangieren immer vor regulatorischen Regeln und Eingriffen. Wenn es aber nicht anders geht, muss die Stadt durch eine Zweckentfremdungssatzung dafür sorgen, dass leerstehender Wohnraum wieder nutzbar gemacht wird. Die Stadt Ulm wird diesen Weg gehen; in vielen anderen Städten ist diese Satzung bereits erlassen worden. Zweckentfremdung von Wohnraum liegt vor, wenn er mehr als sechs Monate – in manchen Städten sind es drei – leer steht, ferner, wenn Wohnraum absichtlich so verändert wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, z.B. durch das mutwillige Herausreißen von Fußböden und Installationen.

Man geht davon aus, dass in Ulm ca. 2000 Wohnobjekte leer stehen. Wenn man diesen Wert vorsichtig, mit der nötigen Zurückhaltung und unter Beachtung eines möglichen Stadt-Land-Gefälles auf Blaustein überträgt, kommt man mit Sicherheit auf eine Zahl leerstehender Wohnungen in unserer Stadt, die im dreistelligen Bereich liegt.

Schweren Herzens werde ich einer Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B auf 400 v.H. zustimmen, wohl wissend, dass dies eine erneute, nicht unerhebliche Belastung für viele Bürger darstellen wird. Man kann, jedenfalls nicht überzeugend, guten Gewissens argumentieren, das seien ja in den meisten Fällen nur ein paar Euro pro Monat. Andererseits: Es bleibt nichts Anderes übrig: Wir können, um eines meiner Lieblingsbeispiele zu erwähnen, nicht die Hundesteuer in einem Ruck um 40% erhöhen und dann die Grundstückseigentümer außen vor lassen, vielleicht sogar noch garniert mit dem mehr als fragwürdigen und durchsichtigen Argument, Grundstücke müsse man wenn möglich unbehelligt von größeren Abgaben besitzen dürfen; Haustiere brauche man nicht unbedingt.

Nun werden Sie einwenden, dass ich mich für eine Reduktion der Erhöhung auf 350 v.H. eingesetzt habe. Das ist richtig. Andererseits ist es ebenso zutreffend, dass ich in der letzten Sitzung, als es um Abänderungen der Empfehlungen des Verwaltungs- und Sozialausschusses ging, geäußert habe, der Haushaltsentwurf sei ein ausgeklügeltes Werk, das es nicht zulasse, dass man kurz vor knapp Abweichungen vornehmen wolle, ohne darzulegen, woher das Geld denn sonst kommen soll.

Das Delta zwischen einem Hebesatz von 400 v.H. einerseits und einem von 350 v.H. andererseits beträgt 352 500 Euro; diese Lücke ist so erheblich, dass sie nicht gegenfinanziert werden kann, auch nicht mit einer weiteren Steuer.

Dann muss man, genauer gesagt: muss ich, erkennen, dass die von mir aufgeworfene Idee ein Holzweg ist und ich muss auf die ordentliche, richtige Straße zurückkehren, d.h. meinen Vorschlag mit den 350 v.H. ad acta legen.

Ich habe gerade erwähnt: „eine weitere Steuer“.

Die Grundsteuer C

In Abwandlung eines deutschen Sprichwortes gilt: Wer B sagt, muss auch C sagen.

Seit dem 1. Januar 2025 können Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg die höhere Grundsteuer C verlangen. Damit soll mehr Wohnraum auf unbebauten, aber baureifen Grundstücken entstehen. Das heißt: Eigentümer sollen dazu veranlasst werden, lieber Wohnraum zu schaffen als den höheren Satz zu zahlen. Mittlerweile haben mehrere Städte und Gemeinden die Grundsteuer C eingeführt, so z.B. Tübingen, Aalen und Wendlingen am Neckar, dort sogar mit einem einstimmigen Votum des Gemeinderats.

Und selbstverständlich muss auch die Zweitwohnungssteuer kommen, die nicht ohne Grund als Luxussteuer bezeichnet wird. Die dagegen vorgebrachten Einwände, deren Einführung und Verwaltung bringe einen erheblichen Aufwand mit sich, sind nicht stichhaltig, weil es bleibt – Herr Rist hat es erwähnt – unterm Strich sehr viel übrig.

Gewerbegebiete

Blaustein braucht mehr und attraktive Gewerbegebiete, schon wegen der dadurch zu erzielenden Steuereinnahmen, aber auch deshalb, um Arbeitsplätze zu schaffen. Sehr erfreulich wäre es, wenn die damit gewonnenen Arbeitskräfte auch in der Stadt wohnen könnten, womit sich der Kreis schließt: Dazu braucht es Wohnraum.

Kindertagesstätten und Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Landtagskandidat hat neulich gegenüber der Presse geäußert: „Schulen, die in meiner Zeit“ – ich zitiere ungern, aber wörtlich! – „schon beschissen ausgeschaut haben und bei denen sich in den meisten Fällen bis heute nichts geändert hat. Das finde ich unsäglich, eine Katastrophe.“ Zunächst: Die verwendete Wortwahl ist unsäglich und katastrophal und glücklicherweise trifft das Gesagte auf Blaustein nicht zu: Wir können stolz auf unsere Kindertagesstätten und Schulen hier in unserer Stadt sein. Sie sind baulich, personell und infrastrukturell in einer hervorragenden Verfassung. Die Neubauten in Arnegg und Wippingen sind beispielhaft.

Die wichtigsten zwei Dinge zum Schluss:

Herzlichen Dank auch von Seiten unserer Fraktion an alle, die mit der Erstellung dieses Mammutwerks befasst waren.

Und ja, wir werden zustimmen.