Parken in Blaustein 7. Juni 202121. Januar 2024 | Robert Jungwirth © Nile, Pixabay Viele Menschen erwarten immer noch, dass man seinen PKW immer und überall parken kann und dass allerorten ausreichend öffentliche Parkplätze bereit stehen. Aber ist das noch zeitgemäß? Bau und Unterhalt (Reparaturen, Entwässerung, Eingrünungspflege, Beleuchtung) von Parkplätzen belasten die Stadtkasse ganz erheblich. Außerdem belegen PKW-Parkplätze Flächen, auf denen auch Wohngebäude stehen könnten, in denen steuerzahlende Menschen wohnen. Parkplätze führen deshalb auch zu entgangenen Steuereinnahmen. Im Vergleich zur PKW-Stellfläche brauchen Radfahrer*innen nur ca. 1/10 an Stell- und Rangierfläche und entlasten deshalb die Stadtkasse ganz erheblich. Auch Fußgänger*innen und ÖPNV-Nutzer*innen sind kostengünstiger. Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass ausreichend Stellplätze auf dem eigenen Grundstück vorzuhalten sind. Wer öffentliche Stellplätze nutzt, sollte deshalb dafür finanziell gerade stehen. Die neue Straßenverkehrsordnung des Bundes eröffnet neuen Spielraum: Überall, wo hoher Parkdruck für Anwohnerparkplätze herrscht, sind kostenpflichtige Anwohnerparkausweise sinnvoll. Und für die normalen Parkplätze im Zentrum sind Parkgebühren, wie dies in allen Städten allgemein üblich ist, überfällig. Durchschnittlich wird ein PKW nur 1 Stunde pro Tag gefahren. Kostenpflichtiges Parken würde auch Car-Sharing-Modelle beflügeln.