Antrag: Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln 24. November 201916. Februar 2024 | Robert Jungwirth Sehr geehrter Herr Landrat Scheffold, sehr geehrte Damen und Herren des Kreistags, ÖPNV, Fahrradverkehr und Fußgänger*innen werden zu Recht als Umweltverbund bezeichnet. Der Mobilitätsanteil dieses Umweltverbundes steigt bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich an und auch bei der älteren Bevölkerung nimmt die Bereitschaft zur Nutzung des Umweltverbundes zu. Das Mobilitätsverhalten ist zu etwa 20% für die CO2-Emission und damit für den Klimawandel in bedeutsamem Ausmaß mitverantwortlich, so dass ein Umstieg auf den Umweltverbund schon aus diesem Grund erleichtert werden sollte. Die Kombination der Verkehrsmittel des Umweltverbundes sollte möglichst ohne Schwierigkeiten möglich sein. So ist zum Beispiel die Fahrradmitnahme in der Bahn gemeinhin problemlos und kostenfrei möglich, die Fahrradmitnahme in Bussen bereitet im Alb-Donau-Kreis erhebliche Schwierigkeiten und unterliegt der individuellen (und in der Regel ablehnenden) Entscheidung des Busfahrers/der Busfahrerin. Im Gegensatz dazu ist die Fahrradmitnahme in der Stadt Ulm in allen Verkehrsmittel erlaubt (Ausnahme: Hauptverkehrszeit werktags zwischen 6 Uhr und 9 Uhr), wobei Rollstuhlfahrer*innen, Rollatoren und Kinderwagen bei hohem Verkehrsaufkommen bevorzugt mitgenommen werden. Auch in der Schweiz ist die Möglichkeit zur Fahrradmitnahme in Linienbusse standardisiertes Angebot. Der neue Nahverkehrsplan sieht ab 2022 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vor, dass der Linienverkehr durchgängig mit Niederflurbussen befahren wird, so dass grundsätzlich auch im Alb-Donau-Kreis die Fahrradmitnahme in Bussen logistisch möglich ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt vor diesem Hintergrund, dass bei den neuen Verträgen mit den Busunternehmen im Alb-Donau-Kreis verpflichtend festgelegt wird, dass die Fahrradmitnahme in Bussen möglich ist, sofern ausreichend Platz im Bus vorhanden ist (Präferenz: Rollstuhlfahrer*innen, Rollatoren und Kinderwagen). Die haftungsrechtliche Frage bei Unfällen durch ungesicherte Fahrräder ist über die DING zu organisieren.