Bürgerbegehren und Gemeinderat

Eine Menschenmenge (unscharf fotografiert)
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Jahrzehntelang war die Rollenverteilung eindeutig: Die Wahlberechtigten einer Gemeinde wählen ihre Vertreter*innen in den Gemeinderat als Organ der sog. repräsentativen Demokratie. Der Gemeinderat beschließt in allen Angelegenheiten, die die Gemeinde betreffen, abschließend. – Mit den neuen Möglichkeiten der direkten Demokratie (Einwohnerantrag, -versammlung und Bürgerbegehren) hat sich die Haltung der Bevölkerung gewandelt. Bürger*innen wollen nicht nur wählen, sondern zwischen den Wahlen gefragt werden und im Einzelfall auch selbst entscheiden. In der Demokratie sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide keine Konkurrenz zur repräsentativen Demokratie, sie dienen der Korrektur und Ergänzung, sie bereichern die öffentliche demokratische Diskussionskultur.

Während die beiden anderen großen Fraktionen (s. Blausteiner Nachrichten vom 08.11.2019) der direkten Demokratie generell eher kritisch und ablehnend gegenüberstehen, sieht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bürgerbegehren und sich daraus ergebende Bürgerentscheide als Chance für mehr Transparenz, für eine sachliche und breite Debatte und als Möglichkeit, bestehende Konflikte zu befrieden. Deshalb hat  unsere Fraktion die Bürgerinitiative zum Erhalt des Klingensteiner Hangwaldes von Anfang an unterstützt und  ist auch künftig offen für alle Formen der direkten Bürgerbeteiligung.