Antrag: Reduktion von Schottergärten in Blaustein

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kayser,
heute kommen wir erneut auf unseren Antrag „Reduktion von Schottergärten in Blaustein“ zurück, den unsere Fraktion mit Unterstützung weiterer Stadträte und Stadträtinnen in der Gemeinderatssitzung am 22.10.2019 eingereicht hat. Weder ist der Antrag – wie von Ihnen versprochen – in der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am 28.01.2020 hinreichend erörtert worden, geschweige denn eine Beschlussfassung erfolgt, noch ist er in einer der vergangenen Gemeinderatssitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt worden.

Unser Antrag besteht aus vier Unterthemen:

  1. Die Stadt Blaustein soll ihrer Vorbildfunktion nachkommen und auf ihren Flächen keine Schottergärten anlegen; in Pachtverträgen mit der Stadt ist künftig eine entsprechende Regelung aufzunehmen.
    Da dieses Thema keiner weiteren Prüfung bedarf, erwarten wir hierzu eine Vorlage der Verwaltung zur Beschlussfassung spätestens in der übernächsten Gemeinderatssitzung am 10.03.2020.
  2. Bestehende Schotterbeete auf kommunalen Flächen sollen in Grünflächen umgewandelt oder mit einheimischen und insektenfreundlichen Pflanzen bedeckt werden.
    Da auch dieses Thema keiner weiteren Prüfung bedarf, gelten die Ausführungen zu Ziffer 1 entsprechend.
  3. In den Bebauungsplänen soll festgelegt werden, dass das Anlegen von Schottergärten in Blaustein nicht gestattet ist. Darauf sind Bauherren sowie regionale Bauträger hinzuweisen.
    Bitte informieren Sie uns, wie bei diesem Thema weiter verfahren werden soll. Aus unserer Sicht müssen zukünftige Bauherren und Bauträger auf § 9 Abs. 1 Landesbauordnung hingewiesen werden. Hinsichtlich der Vorlage der Verwaltung und der Erörterung in einer Gemeinderatssitzung wird ebenfalls auf die Ausführungen in Ziffer 1 verwiesen.
  4. Zudem sollen zukünftige Grundstückseigentümer ein Informationsblatt erhalten, das eine Liste mit Empfehlungen einheimischer und insektenfreundlicher Pflanzen für Gärten enthält mit dem Ziel, die Artenvielfalt zu stärken. Sinnvoll sind Informationsveranstaltungen mit den zukünftigen Bauherren.
    Ausgehend von einer Initiative von Frau Dr. Kühl hat die Impulsgruppe „regional-nachhaltig-fair“ mittlerweile ein „Starterset Artenvielfalt“ zusammengestellt, das den zukünftigen Grundstückseigentümern zugestellt werden wird. Bitte informieren Sie den Gemeinderat dahingehend in der Sitzung am 10.03.2020.

Für die Ziffern 1 bis 4 weisen wir ausdrücklich auf § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung hin.