Antrag: Pflicht zur Installation einer Photovoltaik (PV)-Anlage auf Wohnungsneubauten in Blaustein 3. November 202016. Februar 2024 | Robert Jungwirth Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kayser, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, hat der Gemeinderat am 13. Oktober 2020 einen Kriterienkatalog für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen beschlossen. Gleichzeitig wurde in vielen Diskussionen festgestellt, dass parallel auch der Ausbau von PV-Anlagen auf Dachflächen forciert werden muss. Um die Stromerzeugung durch PV-Anlagen zu fördern, hat die Landesregierung Baden-Württemberg dem erst vor kurzem (14. Oktober 2020) verabschiedeten Klimaschutzgesetz ab dem Jahr 2020 eine PV-Pflicht auf Nicht-Wohngebäuden sowie über Parkplätzen ab 75 Stellplätzen beschlossen. Die Regelung einer PV-Pflicht auf Wohn-Neubauten wurde den Kommunen überlassen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg schreibt seit Juli 2015 vor, dass 15% der Wärme aller Gebäude durch erneuerbare Energien gedeckt oder Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden müssen (z.B. Solarthermie oder Wärmepumpen). Dies hat in Blaustein dazu geführt, dass v.a. Solarthermie-Anlagen errichtet wurden, die Installation von PV-Anlagen hingegen immer noch nicht Standard auf neuen Wohnbauten in Blaustein ist. In Blaustein wurden in 2019 insgesamt 58 GWh Strom verbraucht, 55% davon als regenerative Energie (Anlage 1). Allerdings werden zukünftig erheblich mehr erneuerbare Energien benötigt. Dies beruht auf der Elektrifizierung unserer Mobilität (E-Auto, Brennstoffzelle, synthetische Kraftstoffe), unserer Wohngebäudebeheizung (Wärmepumpen) sowie von Industrieprozessen (z.B. Wasserstoff in der Stahl- und Zementindustrie). Mehrere voneinander unabhängige wissenschaftliche Studien (Fraunhofer ISE, 2020; Umweltbundesamt 2019; BDI 2018; DENA 2018) zeigen, dass in Deutschland bis 2050 der gesamte Strombedarf um den Faktor von bis zu 3 steigen wird und damit der Bedarf an Strom aus regenerativen Quellen auf das 5- bis 7fache. Bei Pfaden nach dem Pariser Klimaschutzabkommens muss dies gar bis 2035 geschehen (Wuppertalinstitut 2020, Handbuch Klimawandel 2020). In Blaustein wird nach diesen Prognosen für das Jahr 2050 ein Strombedarf von ca. 180 GWh pro Jahr zu erwarten sein. Bei Einhaltung des aktuellen Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung (bis 2050 Netto-Null-Emission, Stromerzeugung 100% regenerativ), muss Blaustein demnach bis 2050 einen erheblichen Zubau regenerativer Stromquellen erreichen. Erreicht haben wir bis jetzt etwa 30 GWh, das sind lediglich 16% des Endbedarfs. Diese enorme Herausforderung ist nur zu meistern, wenn wir alle – sowohl die Kommune als auch jede/r Bürger/in – Verantwortung übernehmen.. Andere Städte sind in einer vergleichbaren Situation. Daher besteht in mehreren Städten Baden-Württembergs wie z.B. Waiblingen (seit 2006, 50% der Dachflächen mit PV- oder Solarthermie-Anlagen), Tübingen (seit 2019) sowie Ulm (seit Juni 2020) eine Pflicht zur Installation von PV- oder Solar-Anlagen auf allen Wohn-Neubauten. In Ulm gilt daher (für Details Anlage 2): Der Kauf eines städtischen Grundstücks für den Wohnungsbau verpflichtet zum Bau einer PV-Anlage von mind. 1 kWp (im Geschosswohnungsbau mind. 3 kWp). Errichtung und Betrieb kann auf private Anbieter übertragen werden (Pachtmodelle). Damit hat Ulm eine niedrige Einstiegsgröße und argumentiert, dass die Frage der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit bei fast allen Anlagen gegeben ist. Erfahrungen zeigen, dass meist deutlich größere Anlagen errichtet werden, da durch die Beschäftigung mit dem Thema die wirtschaftlichste Anlage gewählt wird. Daher beantragen wir, dass die Stadt Blaustein in Anlehnung an die Vorgaben der Stadt Ulm beim Verkauf kommunaler Grundstücke für den Wohnungsbau vertraglich die Installation von PV-Anlagen festlegt. Die Orientierung an den Vorgaben der Stadt Ulm bedeutet einen geringen Aufwand für die Verwaltung.