Antrag: Neue Stelle „Koordination Radverkehr im Alb-Donau-Kreis“

Sehr geehrter Herr Landrat Scheffold,
sehr geehrte Damen und Herren des Kreistags,

der Radverkehr macht bereits jetzt einen relevanten Anteil im Rahmen der Gesamtmobilität aus (in 2017 waren es bundesweit 11%, in kleinstädtisch-ländlich geprägten Regionen 7 % und in großstädtisch geprägten Räumen 15 %, in einzelnen fahrrad-affinen Kommunen bis ca. 40 %). Der Anteil des Radverkehrs am Modalsplit korreliert mit dem qualitativen Ausbau der Rad-Infrastruktur und der Verkehrssicherheit der Radfahrenden. In den letzten Jahren hat der Anteil des Radverkehrs allgemein, aber im Besonderen auch durch E-Bikes bzw. Pedelecs weiter zugenommen, verlässliche bundesweite Zahlen liegen noch nicht vor.

Gesamtgesellschaftlich bietet Radfahren viele Vorteile: Radfahren

  • fördert die Gesundheit (gesunde Lebenserwartung, Zivilisationskrankheiten),
  • ist kostengünstig und dadurch allen gesellschaftlichen Gruppen zugänglich,
  • ist flexibel und im besiedelten Bereich zeitsparend,
  • ist flächensparend (Verkehrs- und Parkfläche),
  • ist gut für Arbeitgeber (Stellplatzbedarf, Krankheitstage, Leistungsbereitschaft),
  • unterstützt die regionale Wirtschaft (innerstädtischer Handel, Tourismus, kleinstrukturierte Arbeitsplätze) und
  • ist effizient und umweltfreundlich (Ressourcen-schonend, nahezu klimaneutral, emissionsfrei, Lärm-arm).

Der Nationale Radverkehrsplan 3.0, der von der noch amtierenden Bundesregierung im April 2021 vorgestellt wurde, formuliert die Zielsetzung, dass sich der Radverkehr durch eine höhere Anzahl der Radfahrten und durch längere Fahrstrecken bis 2030 mindestens verdoppelt. Begründet wird dies auch mit der Notwendigkeit im Rahmen der Klimaschutzziele.

Die RadSTRATEGIE Baden-Württemberg will durch ein Bündel an Maßnahmen den Anteil der „selbstaktiven Wege“ (Rad/Fuß) bis 2030 auf 50 % erhöhen, der Radverkehrsanteil soll mindestens

20 % aller Wege ausmachen. Die Stadt- und Landkreise sind „entscheidende Akteure“ und sie sollen weitere kommunale Akteure, sprich die Gemeinden, einbinden.

Fördermöglichkeiten:

Das Land fördert den kurzfristigen Aufbau personeller Kapazitäten bei den Kreisen für 2 Jahre mit 75.400 € (EG 13) bzw. 67.600 € (EG 9 bis EG 12) pro Jahr mit der Maßgabe, dass die Stelle für weitere zwei Jahre aus eigenen Haushaltsmitteln weiterfinanziert wird.

Um die Ziele von Bund und Land zu unterstützen sowie die Rad-Infrastruktur im Alb-Donau-Kreis weiter auszubauen und aufeinander abzustimmen, soll eine Stelle „Koordination Radverkehr im Alb-Donau-Kreis“ im Fachdienst 21 Ländlicher Raum, Kreisentwicklung des Landratsamtes geschaffen werden.

Mögliche Aufgabenumschreibung einer Stelle „Koordination Radverkehr“:

  • Koordination Radverkehr und Umsetzung der RadSTRATEGIE Baden-Württemberg im Alb-Donau-Kreis, ergänzende Berücksichtigung der im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 formulierten Ziele und Grundsätze.
  • Ansprechpartner, Beratung und Koordination für Kommunen.
  • Fachliche Beratung der Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis bei der innerörtlichen Radwegeführung (keine primäre Zuständigkeit des Landkreises).
  • Koordination der überörtlichen Radwegevernetzung und Radwegebeschilderung.
  • Initiierung und Aufbau eines Runden Tischs zum Thema Verkehrssicherheit für Radfahrende: Problembündelung und Lösungsvorschläge für Baulastträger in Kooperation mit Vertreter*innen der Städte und Gemeinden, des Kreistages, des ADFC, der Polizei, des Landratsamtes und ggfs. anderer Akteure.
  • Beratung und Unterstützung der Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln für den Ausbau der Rad-Infrastruktur.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt deshalb:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur laufenden Ausschreibung des Landes bis 8. Dezember 2021 einen Förderantrag für die Stelle „Koordination Radverkehr im Alb-Donau-Kreis“ zu stellen.