Antrag: Zielerreichung Klimaschutzpakt Baden-Württemberg

Sehr geehrter Herr Landrat Scheffold,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Kreistags,

der Alb-Donau-Kreis trat am 1. Oktober 2018 dem Klimaschutzpakt Baden-Württemberg bei. Konkret bedeutet dies, die Kreisverwaltungen bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu stellen.

Darüber hinaus wurde mit dem Beitritt zum Klimaschutzpakt und dessen Verweis auf den § 4 Abs. 1 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt, dass bis zum Jahr 2050 eine Treibhausgasminderung (THG) um 90% zu erreichen ist. Dieses Ziel sollte bei Sanierungen, für die eine Lebensdauer von 30 Jahren und mehr zu erwarten ist, bereits heute in angemessener Weise Berücksichtigung finden. Zwischenzeitlich wurde das Klimaschutzgesetz des Landes novelliert (Oktober 2021). Das bedeutet, dass nach § 4 Abs. 1 die Netto-Treibhausgas-Neutralität bis 2040 erreicht werden soll.

Die Landkreise, Städte und Gemeinden werden zentraler Dreh- und Angelpunkt beim Klimaschutz sein. Kommunen nehmen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Vorbildfunktion ein und sind zugleich Motoren notwendiger Zukunftsentwicklungen.

Das Ziel, bis zum Jahr 2040 in ganz Baden-Württemberg die Netto-Treibhausgas-Neutralität zu erreichen, wird im Landratsamt Alb-Donau-Kreis bisher u. a. über folgende Aktivitäten forciert:

  • Teilnahme am European Energy Award (eea) mit dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm auf Arbeitsebene
  • Leitstern-Auszeichnungen
  • Sanierung von Gebäuden und Energiesparmaßnahmen sowie Ausweitung des Fuhrparks mit E-Fahrzeugen
  • Verstärkung des Themas Nachhaltigkeit durch den neuen Fachdienst Bildung und Nachhaltigkeit sowie der Nachhaltigkeitsstrategie des Alb-Donau-Kreises gemeinsam mit den Kommunen
  • Besetzung der Stelle der Klimaschutzreferentin
  • Besetzung der Stelle Projektleitung „Bioökonomie und Wasserstoff“
  • Teilnahme an der zukunftsweisenden Modellregion für grünen Wasserstoff „Hy-Five“
  • Nachhaltige Mobilitätskonzepte durch ein Radwegekonzept und einer Stärkung des ÖPNV

Trotz aller Bemühungen der Kreisverwaltung liegt das Ziel, die Klimaneutralität zu erreichen, noch nicht in greifbarer Nähe. Allein der jährliche Energiebericht des Fachdienst Finanzen, Liegenschaften, Vergabe macht deutlich, dass in einigen Bereichen weiter ein großer Handlungsbedarf besteht und um die selbst gesetzten Ziele zu erreichen, weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Im Pariser Klimaabkommen wurde eine Eindämmung des globalen Temperaturanstieges auf unter 2°C beschlossen. Erklärtes Ziel ist die 1,5°C-Marke. Nach neuesten Erkenntnissen bewegt sich die Welt auf eine Temperaturerhöhung von 2,7°C zu (UN-Klimakonferenz 2021 in Glasgow).

Damit der Alb-Donau-Kreis die Klimaneutralität bis 2040 nicht verfehlt und auch seinen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leistet, beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fahrplan zur Klimaneutralität der Kreisverwaltung und der kreiseigenen Einrichtungen und zur Einhaltung des Klimaschutzpaktes zu erstellen. Anhand konkreter Projekte und Maßnahmen soll aufgezeigt werden, wie die Netto-Treibhausgas-Neutralität bis 2040 erreicht werden kann bzw. welche Hürden hierzu überwunden werden müssen.