Antrag: Gemeinsames Verwertungskonzept für Biomüll 24. November 201916. Februar 2024 | Robert Jungwirth Sehr geehrter Herr Landrat Scheffold,sehr geehrte Damen und Herren des Kreistags, in einer Grundsatzentscheidung hat der Kreistag des Alb-Donau-Kreises entschieden, ab 01.01.2023 die Abfallwirtschaft zentral und einheitlich zu organisieren. Gleichzeitig ist auch eine getrennte Erfassung des Biomülls aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtend. Eine der Kernaufgaben des Projektes AWA 2023 ist es, ein Konzept für die Verwertung von Biomüll zu entwickeln. Die Organisation einer sinnvollen (und möglichst energetischen) Verwertung des Biomülls sollte jedoch regional erfolgen, um wirtschaftlich vertretbar umgesetzt werden zu können. Als Kooperationspartner sind die Stadt Ulm und ggfs. die Landkreise Biberach und Sigmaringen naheliegend. Wir beantragen, dass parallel zur Arbeit der Projektgruppe AWA 2023 frühzeitig das Gespräch mit den benachbarten Gebietskörperschaften (z.B. Stadt Ulm, Landkreise Biberach und Sigmaringen) gesucht wird, so dass in Kooperation mit diesen Gebietskörperschaften ein gemeinsames Verwertungskonzept für den getrennt erfassten Biomüll entwickelt werden kann. Über den Fortgang der Gespräche soll im Kreistag berichtet werden.