Antrag: Naturschutz auf gemeindeeigenen Landwirtschaftsflächen

Wir beantragen, den nachfolgenden Antrag dem Gemeinderat innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (§34 GemO) zur Entscheidung vorzulegen.

Der Gemeinderat möge beschließen, dass

  1. auf Landwirtschaftsflächen, die im Eigentum der Stadt sind, künftig keine Pestizide wie z.B. Glyphosat oder andere Herbizide, Insektizide oder Fungizide ausgebracht werden dürfen. Bei allen Neuverpachtungen oder bei Pachtverlängerungen soll dies als Passus aufgenommen werden. Landwirtschaftsflächen sollen, sofern entsprechende Interessenten da sind, im Konsens mit der Empfehlung des Eckpunktepapiers des Landes Baden-Württemberg, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, „vorrangig an Bewirtschafter verpachtet werden, die auf den gepachteten Flächen die Kriterien des biologischen Landbaus einhalten“ (Seite 13, Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg, Konsensvereinbarung der grün-schwarzen Landesregierung Baden-Württemberg vom Dezember 2019) und
  2. bei Neupachtverträgen die nicht verpachteten Grünstreifen (Ackerrandstreifen / Wegebegleitgrün) entlang der Pachtflächen auf 2 Meter verbreitert werden.

Begründung:

  1. Weltweit ist ein dramatischer Verlust an Insekten festzustellen. Deutschlandweit ist die Menge an Insekten innerhalb der letzten 25 Jahre um 76 % (Krefelder Studiengruppe) zurückgegangen. Von den rund 40.000 in Europa beheimateten Insektenarten sind viele vom Aussterben bedroht oder gefährdet oder in ihrem regionalen Bestand bedroht. Der Verlust der Artenvielfalt gefährdet langfristig die Nahrungsmittelversorgung, weil etwa 80 % aller Nahrungsmittelpflanzen durch Insekten bestäubt werden. Sekundär sind durch das Insektensterben auch Vögel, Amphibien, Fledermäuse und andere Kleinlebewesen gefährdet. Neben dem zunehmenden Habitatverlust sind Pestizide wie z.B. Glyphosat nachweislich eine wesentliche Ursache für das globale Insektensterben. Auch lokale Maßnahmen sind dringend erforderlich, um dem Insektensterben entgegen zu wirken. Unsere Stadt sollte hier Vorbild sein und Zeichen setzen.
  2. Pestizide lagern sich im Ackerboden ab und werden teilweise mit einer Halbwertszeit von oft mehreren Jahren abgebaut, so dass die Bodenfruchtbarkeit und die physiologische Zusammensetzung der Bodenlebewesen dadurch langfristig beeinträchtigt sind. Dies gefährdet den Vermögenswert des städtischen Eigentums (vergleichbar z.B. mit der früheren Klärschlammausbringung).
  3. Verschiedene Pestizide sind wasserlöslich und sie lassen sich im Grundwasser nachweisen. Zum Schutz des Grundwassers und auch des Oberflächenwassers (teilweise dramatischer Rückgang der Wasserinsekten) soll deshalb auf Pestizide wie z.B. Glyphosat auf kommunalen Landwirtschaftsflächen verzichtet werden.
  4. Die grün-schwarze Landesregierung empfiehlt den Kommunen dieses Vorgehen, wie oben zitiert, dezidiert im gemeinsamen Eckpunktepapier zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg.
  5. Grasstreifen entlang der Feldwege und Gemeindestraßen sind wichtig für die Biotopvernetzung. Eine stabile Population an Kleinlebewesen kann sich nur entwickeln, wenn Grünstreifen zwischen Straße und bewirtschafteten Fläche die Breite von 1 m übersteigen.