Antrag: Förderung der Bio-Zertifizierung von Streuobstbeständen

und Bericht über mögliche Unterstützungsmaßnahmen des Streuobstanbaus

Sehr geehrter Herr Landrat Scheffold,
sehr geehrte Damen und Herren des Kreistags,

Streuobstwiesen sind die ökologisch wertvollste Kulturlandschaft Mitteleuropas. Bis zu 5000 Arten an Kleinlebewesen sind in alten Streuobstbeständen zu finden. Gleichzeitig sind sie ästhetisch prägend für das Landschaftsbild unserer Region und sie reduzieren vor allem in Ortsrandlage die Windgeschwindigkeiten. Nicht nur historisch ist Streuobst ein wertvoller Lieferant an vitaminreichen Früchten und die Anpflanzung von Streuobstbeständen war deshalb im Königreich Württemberg staatlich angeordnet worden. Jeder Verlust von Streuobstwiesen ist ein herber ökologischer Verlust für unsere Heimat, und wir sollten als Landkreis Verantwortung für den Erhalt der Streuobstbestände übernehmen und entsprechende Handlungsansätze in diesem Sinne entwickeln.

Es ist wichtig, Streuobstbeständen wieder die ihnen zustehende gesellschaftliche Wertschätzung zukommen zu lassen. In Relation zum Arbeitsaufwand sind die Erträge aus der Streuobstbewirtschaftung  jedoch gegenwärtig nicht auskömmlich. Der Marktpreis für bio-zertifiziertes Obst liegt deutlich höher und die Weiterverarbeitung zu hochpreisigen Produkten ist häufiger möglich. Als Problem zeigt sich, dass die Bio-Zertifizierung nur für größere Streuobstbestände (ab 50 Obstbäumen) zugelassen wird. Anträge für kleinere Streuobstbestände werden zurückgewiesen bzw. sind überproportional teuer. Aber auch kleinere Streuobstbestände sind ökologisch sehr wichtig. Mit der Pflege bzw. Bewirtschaftung von Streuobstbeständen sollten sich auskömmliche Erträge erwirtschaften lassen und die Streuobstwiesen wieder „in Wert“ gesetzt werden.

Wir beantragen deshalb,

  1. dass der FD Landwirtschaft des Landratsamtes bei Bedarf für Kleinbestände an Streuobstwiesen Sammelanträge auf Bio-Zertifizierung organisiert und dass als neuer Fördertatbestand im Rahmen der Landwirtschaftsförderung die Kosten für die Bio-Zertifizierung durch den Landkreis übernommen werden
  2. und dass die Landkreisverwaltung im zuständigen Kreistagsausschuss darüber berichtet, welche Maßnahmen benachbarte Landkreise in Oberschwaben bzw. auf der Schwäbischen Alb ergreifen, um den Streuobstanbau strukturell oder finanziell zu unterstützen.