Antrag: Konzeptentwicklung für Standards bei der Radwegeinfrastruktur

Sehr geehrter Herr Landrat Scheffold,
sehr geehrte Damen und Herren des Kreistags,

der Radverkehr macht bereits jetzt einen relevanten Anteil im Rahmen der Gesamtmobilität aus (in 2017 waren es bundesweit 11%, in kleinstädtisch-ländlich geprägten Regionen 7 % und in großstädtisch geprägten Räumen 15 %, in einzelnen fahrrad-affinen Kommunen bis ca. 40 %). Der Anteil des Radverkehrs am Modalsplit korreliert mit dem qualitativen Ausbau der Rad-Infrastruktur und der Verkehrssicherheit der Radfahrenden.

Radfahren fördert die Gesundheit, ist kostengünstig, flexibel, flächensparend, effizient, Lärm-frei und umweltfreundlich. Der Radverkehr leistet einen erheblichen Beitrag für die Erreichung der Klimaschutzziele. Fahrradfreundliche Städte gelten als besonders lebenswerte Städte und junge, gut ausgebildete Arbeitnehmer*innen schätzen gute Radinfrastruktur. Beschäftigte, die regelmäßig das Rad nutzen, haben im Schnitt ein Drittel weniger Krankheitstage und Arbeitgeber sparen Investitionen in Parkraum. 

Der Nationale Radverkehrsplan 3.0, der von der letzten Bundesregierung im April 2021 vorgestellt wurde, und die RadSTRATEGIE Baden-Württemberg formulieren beide das Ziel, dass sich der Anteil des Radverkehrs am Modalsplit bis 2030 verdoppelt.  Die Stadt- und Landkreise sind „entscheidende Akteure“ und sie sollen die Gemeinden mit einbinden.

Wissenschaftliche Daten zeigen, dass der Anteil des Radverkehrs am Modalsplit deutlich steigt, wenn Radwege und die begleitende Radinfrastruktur gut sind und sicheres und konfliktfreies Radfahren ermöglichen. Auch die Orientierung für ortsfremde Radfahrende ist besser, wenn Radwege und Radinfrastruktur nach einheitlichen Regeln gestaltet werden. Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 beschreibt verschiedene Kriterien und Handlungsfelder für eine gute Radinfrastruktur. Um dem Radverkehr auch in unserer Region zu höherer Akzeptanz zu verhelfen, sollten Radwege und die begleitende Radinfrastruktur nach einheitlichen Standards im Rahmen von kreisweit gültigen Leitlinien und Grundsätzen gestaltet werden.

Zentrales Handlungsfeld von einheitlichen  Standards sollte auch die Erhöhung der Radverkehrssicherheit insbesondere innerorts sein, denn ca. 90 % aller Radverkehrsunfälle geschehen innerorts.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt deshalb:

Im Rahmen der Fortschreibung des Kreisradwegeplans sollen für den Landkreis und im Dialog mit den Kommunen einheitliche Leitlinien und Standards für die Radverkehrsinfrastruktur, die sich an die Empfehlungen im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 anlehnen, definiert werden. Diese Standards können folgende Aspekte umfassen:

  • Rahmenplan für die Durchgängigkeit der Radwege über Gemeinde- und Kreisgrenzen
  • Kriterien für die Priorisierung der Radwege in der Verkehrsplanung und in der Verkehrsflächenaufteilung
  • Kriterien für eine sichere und konfliktfreie Radwegeführung mit besonderem Blick auf Schulwege und Wege zu Sport- und Freizeitanlagen
  • Kriterien für Radverkehrsführung im Mischverkehr (Verkehrsdichte, Verkehrsgeschwindigkeit)
  • Standards für fahrradfreundliche Siedlungs- und Stadtentwicklungsplanung bzw. Verkehrswegeplanung
  • Radwegebeschaffenheit (Breite, Oberflächenbelag, Kantenabsätze, Wurzelaufbrüche, …)
  • Standards für die Pflege und Winterdienst
  • Radwegebeschilderung von Alltagsradwegen und touristischen Radwegen
  • Normierte Kennzeichnung, Vorfahrtsregelungen, Signalanlagen und Entschärfung von Knotenpunkten / Konfliktstellen mit dem motorisierten Straßenverkehr
  • Kennzeichnung der Verkehrswegezuordnung v.a. innerorts (Radfahrstreifen, Kreuzungsdesign, Querungshilfen) durch einheitliche Bodenmarkierungen
  • Art, Notwendigkeit und Lokalisation von Radabstellanlagen und von Ladestationen für E-Bikes und Pedelecs an Mobilitätsverknüpfungspunkten (Bahnhöfe, Bushaltestellen), an öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Unternehmen, Einzelhandelsstandorten
  • Standards und Maßnahmen zur Radverkehrssicherheit
  • Hinweise für das Erstellen von Radschulwegplänen
  • Kriterien für die Verknüpfung von ÖPNV und Radverkehr
  • Kriterien für strukturelle Voraussetzungen für Lastenräder und Fahrradanhänger
  • Digitale Radverkehrsinformationen (Wegeführung, E-Bike-Ladestationen, …)

Es sollte gemeinsames Ziel sein, dass unser Landkreis das Image eines besonders Radverkehrs-freundlichen Landkreises erlangt. Die Umsetzung ist ein zielgerichteter Prozess über Jahre. Die Akquisition von Bundes- und Landeszuschüssen für die erforderlichen Investitionen sollte aktiv vorangetrieben werden.