Antrag: Vereinbarung zu Glyphosat und Gentechnik in Pachtverträgen 24. Juli 202316. Februar 2024 | Susanne Kühl Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kayser, hiermit beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass in den zukünftigen Pachtverträgen ein Paragraf „Besondere Vereinbarungen“ eingefügt wird, der sich an den Pachtverträgen der Stadt Dornstadt orientiert. Die Stadt Dornstadt hat folgende Formulierung gewählt: „Die Pächterin / der Pächter verpflichtet sich, auf den Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen und Saatgut sowie Glyphosat-haltigen Pestiziden zu verzichten. Zuwiderhandlungen haben die sofortige Beendigung des Pachtverhältnisses zur Folge. Es entsteht kein Entschädigungsanspruch seitens der Pächterin / des Pächters.“ Begründung 1: Die gentechnische Veränderung von Saatgut ist gesellschaftlich umstritten und nicht frei von Risiken. Die Technik lässt eine Konzentration der Saatguthersteller und damit eine erhöhte Abhängigkeit der Landwirtschaft erwarten. Der Ökolandbau schließt die Anwendung genetisch veränderten Saatguts aus. Gentechnisch veränderte Pflanzen gefährden durch die nicht zu begrenzende Pollenausbreitung den Bestand der ökologisch arbeitenden Landwirtschaft und damit auch die höhere Biodiversität und den Grundwasserschutz sowie die Klimaresilienz der Böden (Thünen-Report 65). Mit Beschluss des Kreistags hat sich der Alb-Donau-Kreis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft entschieden und fordert alle landwirtschaftlichen Betriebe auf, auf gentechnisch verändertes Saatgut und gentechnisch veränderte Pflanzen zu verzichten. Dieser kreisweite Appell sollte sich auch in den kommunalen Pachtverträgen wiederfinden. Begründung 2: Glyphosat-haltige Breitbandherbizide sind die am meisten eingesetzten Pestizide. Eine Vielzahl an Studien hat gezeigt, dass Glyphosat oder Glyphosat-haltige Pestizide in bereits geringen Glyphosat-Konzentrationen toxisch und / oder entwicklungsstörend auf Tiere wie beispielsweise Insekten, Kaulquappen oder Fische wirken. Aufgrund des Rückgangs an Insekten kommt es sekundär auch zu einer Abnahme der Vogel- und Fledermaus-Anzahl. In Anbetracht des voranschreitenden Artensterbens muss der Einsatz von Pestiziden, die das Artensterben maßgeblich mit verursachen, eingeschränkt werden. Mit freundlichen GrüßenFraktion Bündnis 90/Die Grünen Blaustein