Zur Erhöhung der Hundesteuer in Blaustein 6. März 20246. März 2024 | Rudolf Michel-Glöckler © Michael Stephan, Pixabay Im November 2023 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Hundesteuer mit Wirkung zum 1. Januar 2024 deutlich zu erhöhen. Seitdem liegt Blaustein an der Spitze der baden-württembergischen Gemeinden, was die Höhe dieser Steuer betrifft, was zu Beschwerden, einer Demonstration und zur Einreichung einer Petition geführt hat. Da auch andere Kosten wie zum Beispiel für Futtermittel und tierärztliche Versorgung steigen, wird das Halten eines Hundes für viele zunehmend zu einer erheblichen finanziellen Belastung. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte mit großer Mehrheit gegen die Erhöhung gestimmt und wurde dabei von Gerhard Wolpert von den Freien Wählern unterstützt. Das reichte allerdings nicht, um den Beschluss zu verhindern. Auch ein Antrag von Hermann Geywitz (B90/Grüne), die Erhöhung zumindest abgestuft über zwei Jahre vorzunehmen, wurde abgelehnt. Eine Erhöhung von 60% praktisch von einem Tag auf den anderen kann aus unserer Sicht niemandem mehr erklärt oder dargestellt werden, gleichgültig, ob sich das nun auf die Hundesteuer oder sonstige Abgaben und Ähnliches bezieht. Leider hat die Verwaltung im weiteren Verlauf – trotz Petition und Demonstration – keinerlei Anzeichen erkennen lassen, dass sie, auch nur teilweise, bereit wäre, von der Steuererhöhung wieder abzurücken. Andernorts, zum Beispiel in Cuxhaven, scheint dies möglich zu sein. Soweit ersichtlich, gibt es in keiner Gemeinde in Baden-Württemberg eine Hundesteuer in Höhe von 144 €/Jahr oder gar darüber, außer in Tübingen. Allerdings hat man in Tübingen eine Lösung gefunden, die wenigstens zwei Aspekte berücksichtigt: einmal das Tierwohl und zum anderen die Einkommensverhältnisse der Hundehalter. Wenn man schon eine Hundesteuer von 144 €/Jahr – so hoch wie in Tübingen – verlangen will, hätte man auch die Tübinger Regelungen übernehmen können. Es gibt dort eine zumindest vorübergehende Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tübinger Tierheim und einen Steuernachlass von 50% für Personen mit einem geringen Einkommen und für solche, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, alleinstehend und im Besitz der KreisBonusCard sind. Auch in Stuttgart konnten auf Initiative grüner Kommunalpolitiker Regelungen für Hunde aus Tierheimen gefunden wurden, für die eine Halbierung der Beiträge gilt („Kampfhunde“ sind von dieser Steuererleichterung ausgenommen). Ein solcher Antrag wäre in Blaustein allerdings angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat von vornherein zum Scheitern verurteilt; hinzu kommt, dass die Stadtverwaltung erst jüngst erklärt hat, sie habe nicht vor, an der beschlossenen Erhöhung etwas zu ändern.