Infoveranstaltung der Stadt Blaustein „Bereitstellung von Wohnraum und Flächen für Geflüchtete“

Am 11. April 2024 fand im Blausteiner Rathaus eine Informationsveranstaltung zum Thema „Bereitstellung von Wohnraum und Flächen für Geflüchtete“ statt. Außer den Mitarbeiter:innen des Rathauses waren einige Bürger:innen und vier Stadträt:innen erschienen.

Nach der Begrüßung durch Herrn Bürgermeister Menz erläuterte der Integrationsbeauftragte der Stadt, Herr Kasper, das dreistufige System der Aufnahme geflüchteter Menschen:

  • Landeserstaufnahme (LEA) in der Verantwortung des Landes Baden-Württemberg
  • Gemeinschaftsunterkünfte (GU) des Alb-Donau-Kreises
  • Kommunale Anschlussunterbringung (AU) in der Verantwortung der Stadt Blaustein

Die Zuweisungszahlen ergeben sich vor allem aus der Einwohnerzahl. Weil in Blaustein ca. 8% der Bevölkerung des Alb-Donau-Kreises leben, erhält Blaustein 8% der dem Alb-Donau-Kreis zugewiesenen Personen.

Bei den Wohnraumsuchenden handelt es sich um

  • Menschen, deren Bleibeperspektive geklärt ist, z.B. durch Anerkennung als Flüchtling
  • Familien
  • Einzelpersonen
  • Ältere Menschen (Rentner:innen)
  • Menschen in Arbeit, in Ausbildung oder im Integrationskurs

Mit anderen Worten: Es suchen Menschen nach Wohnraum, die bleiben wollen und dürfen und die sich hier ein Leben aufbauen wollen.

Vermietung von Wohnraum an Geflüchtete

Bei der Vermietung an Geflüchtete gibt es drei Varianten:

  1. Selbstzahler. Nach einem Erstkontakt und einer Besichtigung schließt die geflüchtete Person analog zu einem regulären Mietverhältnis mit dem Vermieter einen Vertrag ab. Die Miete errechnet sich als ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) gemäß dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt Blaustein; das Mietverhältnis wird durch Mitarbeiter:innen der Stadt Blaustein begleitet. Die soziale Betreuung durch das Integrationsmanagement des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Blaustein bleibt bestehen.
  2. Genehmigung durch das JobCenter. Auch hier handelt es sich um eine private Vermietung, wobei die Genehmigung des Mietvertrages auf Antrag erfolgt; dem Antrag ist der noch nicht unterschriebene Mietvertrag beizufügen. Es erfolgt eine Zusage über die Mietübernahme und das Kautionsdarlehen; danach kommt es zum Abschluss des Mietvertrages. Das Genehmigungsverfahren wird durch Mitarbeiter:innen der Stadt Blaustein begleitet. Auch hier bleibt die soziale Betreuung wie bei der Variante 1 bestehen.
  3. Direktvermietung an die Stadt Blaustein. Hier schließt der Vermieter den Mietvertrag direkt mit der Stadt Blaustein ab. Es gibt keine Kündigungsfristen, weil die Stadt Blaustein die Nutzer:innen zuweist. Der Vermieter hat keinerlei finanzielles Risiko, weil die Miete von der Stadt Blaustein an ihn überwiesen wird; die Stadt übernimmt auch die Regulierung evtl. entstehender Schäden. Es erfolgt wegen der Risikoübernahme und der Betreuung des Mietverhältnisses ein Abschlag von 20% auf die OVM.

Anmietung von Gebäuden und Wohnungen sowie Kauf und Anmietung von Baugrundstücken

Frau Machlet vom Bauamt führte aus, die Stadt sei an der Anmietung bezugsfertiger Gebäude oder Wohnungen interessiert, wobei die Stadt insoweit nicht in Sanierungsarbeiten investieren werde. Darüber hinaus komme der Kauf oder die Miete von leeren Baugrundstücken in Frage, wobei in einem solchen Fall von einer Nutzung mit Containern auszugehen sei.

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